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Im Büro darf man bis zu 100 Stunden im Jahr privat surfen, solange der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich verboten hat.
So urteilte das Landesarbeitsgerichts Köln (AZ.: 4 Sa 1018/04). Die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz sei heute derart sozialtypisch, dass ohne ein Verbot vom Eingeständnis oder der Duldung des Arbeitgebers auszugehen sei.
Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber Schadensersatz von einer Mitarbeiterin verlangt. Diese hatte den Internet-Zugang im Büro regelmäßig privat genutzt. Der Arbeitgeber erklärte, er habe die Nutzung zwar nicht ausdrücklich verboten - sie aber auch nicht erlaubt. Dem Gericht zufolge reicht eine solche Begründung aber nicht aus, um von Mitarbeitern Schadensersatz zu verlangen.
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